09.03.2021

Wir ziehen um – nur online…

Unsere Homepage befindet sich im Umbruch. Nach und nach werden wir den Inhalt dieser Homepage auf unsere neue Homepage https://ktlg.edupage.org einpflegen.

Aktuelle Schulinformationen, der Vertretungsplan sowie der Schuljahresplan sind bereits auf dieser veröffentlicht. Hier klicken

 

 

24.02.2021

Schulöffnung / Wechsel in den Präsenzunterricht

Sehr geehrte Damen und Herren,

unabhängig von weiteren, kurzfristigen Entscheidungen zur Schulöffnung und Wechsel zum Präsenzunterricht planen wir ab Montag folgende Vorgehensweise für das Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium:

Personen mit Erkältungssymptomen oder den beschriebenen Symptomen einer CoV-2 Erkrankung haben Betretungsverbot für das Schulgebäude und –gelände.
Die Symptome sind laut RKI: Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Pneumonie (Lungenentzündung), Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Bindehautentzündung, Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Apathie (Teilnahmslosigkeit), Somnolenz (krankhafte Schläfrigkeit, Benommenheit).

Unterricht wird nach Wochenwechselmodell in A- und B-Gruppen erteilt. Das gilt ab 01.03.2021 für die Klassenstufen 5, 6, 10 (incl. 11s) und 11. Schüler der Klassen 12 bleiben in vollständigen Gruppen im Unterricht und werden ggf. auf zwei (nebeneinanderliegende) Räume aufgeteilt. Ab 08.03.2021 sollen die Klassenstufen 7, 8 und 9 ebenso in dieses System einsteigen. Sportunterricht wird weiterhin nicht erteilt, Chorsingen im Musikunterricht ist nicht gestattet.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Vertretungspläne und Änderungen, die über Presse/Rundfunk von der Landesregierung verbreitet werden und an die wir gebunden sind.

Wir unterrichten unter Einhaltung der Abstandsregeln in unserem Haus mit maximal 15 Schülern und einem Lehrer pro Unterrichtsraum. Bei größeren Fachunterrichtsräumen und der Aula werden mehr Schüler pro Raum zugelassen, weil hier die Abstände auch bei mehr Personen eingehalten werden können.

Im Unterricht sind von Schülern ab Klassenstufe 7 und Lehrkräften/Betreuern die OP-Masken (bitte die Hygieneregeln und die maximale Nutzungszeit beachten) oder FFP2-Masken zu tragen. Nach 30 Minuten sollten die Räume gelüftet werden und die Masken für diese Zeit abgenommen werden. Bei schriftlichen Leistungskontrollen kann auf Masken verzichtet werden, da i.d.R. keine Gespräche geführt werden.

Bei Bewegungen zwischen Räumen oder auf den Gängen im Haus besteht Maskenpflicht.

Bei einer Mund-Nase-Bedeckung müssen auch Mund und Nase unter der Maske sein bzw. von dieser abgedeckt werden – bitte sprechen Sie sich gegenseitig darauf an, Lehrer und Schüler!

Eine Versorgung mit einer Mittagsmahlzeit wird nach besonderer Planung gewährleistet. Bitte nutzen Sie die Onlinebestellsysteme von DLS.

Schulleitung

 

11.02.2021

Informationen zur Schulanmeldung am Karl-Th.-Liebe-Gymnasium

Wir haben Ihre Fragen bezüglich der Schulanmeldung hier Fragen-Antwort-Katalog  zusammengefasst und beantwortet.

Die Schulanmeldungen für eine weiterführende Schule werden in diesem Jahr pandemiebedingt kontaktlos erfolgen. Das heißt, die Anmeldung Ihres Kindes ist ausschließlich über den Postweg vorzunehmen. Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht möglich.

Im kommenden Schuljahr ist die Aufnahme von 3 Klassen für die Jahrgangsstufe 5 und die Bildung einer Klasse mit Absolventen der Regelschule, die gemeinsam auf die gymnasiale Oberstufe vorbereitet werden, geplant.

 

Zeitraum der Anmeldung:                  01.03.2021 – 06.03.2021

Bitte legen Sie folgende Dokumente zusammen in einen Briefumschlag:

  • das schulinterne Anmeldeformular hier: Anmeldeformular
  • für Schüler der Staatl. Grundschulen der Stadt Gera: das ausgefüllte und durch beide Sorgeberechtigte unterzeichnete Schulanmeldeformular (im Original)
  • Ausweis oder Geburtsurkunde des Schulkindes bzw. Auszug aus dem Familienstammbuch (in Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der/des Sorgeberechtigten bei denen/dem das Kind wohnt (in Kopie)
  • das letzte Halbjahreszeugnis (beglaubigte Kopie) und ggf. die Empfehlung für den Bildungsgang Gymnasium (im Original)
  • die Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht (in Kopie)
  • die letzte Fortschreibung des sonderpädagogischen Gutachtens (in Kopie)
10.02.2021

Notbetreuung

 

Die Notwedigkeit eines Nachweises ist zwingend erforderlich. Antrag Notbetreuung

09.02.2021

PoC-Antigen-Test – Schnelltest